Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter
moZotto (in Gründung)
Vertreten durch: Moritz Schlatter
Schweiz
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen moZotto und dem Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») über Live-Catering-Dienstleistungen (insbesondere Live-Risotto-Cooking und Champagne-Service). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, moZotto stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Anfragen des Kunden über das Buchungsformular stellen kein verbindliches Angebot dar.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn moZotto die Buchung schriftlich per E-Mail bestätigt.
2.3 Das Angebot von moZotto ist, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 moZotto erbringt Live-Cooking-Dienstleistungen gemäss der individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung.
3.2 Im Standardleistungsumfang enthalten sind: Kocher, Zutaten, Geschirr, Gläser sowie das Serviceteam.
3.3 Zusatzleistungen (z.B. Holzkohlegrill, Tische und Bestuhlung) sind separat zu vereinbaren und werden gesondert ausgewiesen.
3.4 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
§ 4 Preise und Bezahlung
4.1 Die Preise richten sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
4.2 Nach bestätigter Buchung ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen zu leisten.
4.3 Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum zu begleichen.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist moZotto berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. zu berechnen und die Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
4.5 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
§ 5 Stornierung durch den Kunden
5.1 Stornierungen sind ausschliesslich schriftlich per E-Mail einzureichen und gelten ab Eingang der Stornierungsbestätigung durch moZotto.
5.2 Bei Stornierung mehr als 30 Tage vor dem Event: Rückerstattung der Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 150.–.
5.3 Bei Stornierung 15–30 Tage vor dem Event: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises werden in Rechnung gestellt.
5.4 Bei Stornierung weniger als 15 Tage vor dem Event: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises werden in Rechnung gestellt.
§ 6 Stornierung durch moZotto
6.1 Bei höherer Gewalt, schwerer Erkrankung eines der Gründer oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die die Leistungserbringung verunmöglichen, ist moZotto berechtigt, den Auftrag zu stornieren.
6.2 In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 7 Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt die notwendige Infrastruktur bereit: mindestens 6×4 m Aufstellfläche, Stromanschluss 230V/16A sowie ausreichende Belüftung oder Aussenbereich für den Holzfeuer-Kocher.
7.2 Der Kunde informiert moZotto spätestens 7 Tage vor dem Event über allfällige Besonderheiten des Veranstaltungsortes (z.B. Zufahrtsbeschränkungen, Auflagen der Gebäudeleitung).
7.3 Änderungen der Gästezahl sind spätestens 7 Tage vor dem Event mitzuteilen. Kurzfristige Mehrmengen kann moZotto nicht garantieren.
7.4 Der Kunde stellt sicher, dass moZotto die Veranstaltungsräumlichkeiten spätestens 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zur Aufstellung betreten kann.
§ 8 Haftung
8.1 moZotto haftet nur für nachgewiesene, direkte Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
8.2 Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.3 Die Gesamthaftung von moZotto ist auf den Betrag des jeweiligen Vertragswertes beschränkt.
8.4 moZotto haftet nicht für Allergien oder Unverträglichkeiten, sofern der Kunde keine entsprechenden Informationen vorab mitgeteilt hat.
§ 9 Foto- und Videoaufnahmen
moZotto ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese für eigene Marketingzwecke zu verwenden. Sofern der Kunde dies nicht wünscht, ist dies spätestens 7 Tage vor dem Event schriftlich mitzuteilen.
§ 10 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterstehen Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zürich, Schweiz.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.